Baulicher Abhörschutz

Der bauliche Abhörschutz umfasst eine Reihe von Überprüfungen und Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Gebäude oder Räumlichkeiten gegen unerwünschtes Abhören (z. B. durch Wanzen oder andere Abhörgeräte) geschützt sind. Dieser ist besonders in sensiblen Bereichen wie Regierungsgebäuden, Unternehmen mit hohem Schutzbedarf oder Forschungseinrichtungen von großer Bedeutung. Wir erbringen die folgenden Maßnahmen, die sich nach der Bedrohungslage und den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Objekts richten:

  • Konzepterstellung, Projektierung, Planung, Ausführung, Überprüfung, Vermessung und
    Abnahme von abhörgeschützten und abhörsicheren Räumlichkeiten sowie Gebäuden mit
    erhöhtem Schutzbedarf wie Rechenzentren, Entwicklungs- und Laborbereiche, Konferenz-
    räume etc.
  • Begutachtung von kompletten Neubauten bzw. Umbauten
  • Durchführung von akustischen und elektromagnetischen Transmissionsmessungen
  • Überwachung von Baufortschritten bzw. Installationen im Außenbereich mittels Video-Multikopter
  • Konzeption von passiven und aktiven Abwehrsystemen gegen Funk- und Laser-basierende Lauschangriffe
  • Abnahme und regelmäßige Überprüfung der akustischen und elektromagnetischen
    Mindestanforderungen Ihrer abhörgeschützten Räumlichkeiten

Im Detail sind zur Erstellung eines angepassten Sicherheitskonzeptes folgende Punkte zu beachten:

1. Bauliche Sicherheit

  • Überprüfung der Gebäudestruktur: Analyse der Wände, Decken, Böden, Fenster und Türen auf Schwachstellen, die ein Eindringen von Abhörgeräten ermöglichen könnten.
  • Materialprüfung: Einsatz von abhörsicheren Materialien (z. B. spezielle Dämmstoffe oder schalldichte Materialien).
  • Fenster und Türen: Sicherstellung, dass diese abhörsicher sind (z. B. durch schalldichte Verglasung oder abgeschirmte Rahmen).

2. Elektromagnetische Abschirmung (EMV)

  • Abschirmung gegen elektromagnetische Strahlung: Verwendung von abgeschirmten Kabeln, Faraday-Käfigen oder speziellen Wandbeschichtungen, um das Abfangen von Signalen zu verhindern.
  • Überprüfung auf elektromagnetische Lecks: Messung der elektromagnetischen Abstrahlung, um sicherzustellen, dass keine Informationen nach außen dringen.

3. Akustische Sicherheit

  • Schalldämmung: Überprüfung der Schalldämmung von Wänden, Decken und Böden, um zu verhindern, dass Gespräche nach außen getragen werden.
  • Vibrationen: Schutz gegen das Abhören von Gesprächen durch Vibrationen (z. B. über Fensterscheiben oder Lüftungsschächte).

4. Technische Überprüfungen

  • Wanzensuche: Einsatz von speziellen Detektoren (z. B. Non-Linear-Junction-Detektoren oder Breitbandempfängern), um versteckte Abhörgeräte zu finden.
  • Netzwerksicherheit: Überprüfung der IT-Infrastruktur auf mögliche Abhörangriffe (z. B. über gehackte Geräte oder Netzwerke).
  • Telekommunikationsanlagen: Sicherstellung, dass Telefone, Router und andere Kommunikationsgeräte abhörsicher sind.

5. Organisatorische Maßnahmen

  • Zugangskontrolle: Überprüfung und Sicherstellung, dass nur autorisierte Personen Zugang zu sensiblen Bereichen haben.
  • Sicherheitsrichtlinien: Implementierung von Richtlinien zur Vermeidung von Abhörrisiken (z. B. Verbot privater elektronischer Geräte in sensiblen Bereichen).

6. Regelmäßige Audits und Nachprüfungen

  • Wiederholte Überprüfungen: Regelmäßige Kontrollen, um sicherzustellen, dass der Abhörschutz aufrechterhalten wird.
  • Anpassung an neue Technologien: Berücksichtigung neuer Abhörtechniken und entsprechende Anpassung der Schutzmaßnahmen.

7. Zertifizierung und Standards

  • Einhaltung von Normen: Überprüfung, ob die baulichen Maßnahmen den geltenden Sicherheitsstandards (z. B. nach VS-Normen oder ISO-Standards) entsprechen.
  • Zertifizierung: Erstellung von Gutachten oder Zertifikaten.

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